1BP-LSD Legalität: Alles Wichtige zum Rechtsstatus des LSD-Derivats
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1BP-LSD erregt seit dem Verbot von 1S-LSD und 1SB-LSD in der psychonautischen Community viel Aufmerksamkeit. Eine der häufigsten Fragen lautet: Ist 1BP-LSD in Deutschland legal?
Da es sich bei 1BP-LSD um eine neuartige Forschungschemikalie handelt, bewegt sich ihr rechtlicher Status aktuell in der Bundesrepublik noch in einer Grauzone.
Die Gesetzeslage rund um Research Chemicals ändert sich ständig und nicht jede Substanz ist automatisch vom Betäubungsmittelgesetz oder dem NpSG erfasst. Häufig herrscht Unsicherheit, was im Rahmen der eigenen Forschung erlaubt ist, welche Einschränkungen bestehen und welches Verhalten Probleme verursachen könnte.
Dieser Artikel verschafft dir einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zu 1BP-LSD und du erfährst, worauf du rechtlich achten solltest, wenn du dich näher mit dieser Substanz beschäftigen möchtest.
Viel Spaß beim Lesen!
Hinweis: 1BP-LSD ist nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt. Alle beschriebenen Inhalte basieren auf wissenschaftlichen Quellen oder subjektiven Erfahrungsberichten und sind nicht als Anleitung oder Empfehlung zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis:
Das sogenannte Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurde 2016 in Deutschland in Kraft gesetzt, um zeitnah auf den dynamischen Markt der Legal Highs und seine immer neuen Substanzen reagieren zu können. Ziel des Gesetzgebers war es, bestehende Lücken im Betäubungsmittelrecht zu schließen und neue psychoaktive Stoffe schneller regulieren zu können, ohne jede einzelne Substanz separat verbieten zu müssen.
Hierzu werden ganze Stoffgruppen in speziellen Anlagen des NpSG erfasst, die fortlaufend angepasst werden können. Zuständig für diese Anpassungen sind unter anderem das jeweilige Ministerium und nachgeordnete Fachbehörden, die Entwicklungen auf dem Drogenmarkt beobachten und bewerten. Das NpSG ist damit ein zentrales Instrument der deutschen Drogenpolitik, um flexibel auf neue Trends und Substanzen zu reagieren.
Das sogenannte Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit bestimmten Substanzen (Betäubungsmitteln). Es soll den Missbrauch von Drogen und Medikamenten eindämmen und legt fest, welche Stoffe verboten, verkehrsfähig oder verschreibungsfähig sind. Dazu zählen unter anderem Herstellung, Besitz, Handel, Abgabe und Verschreibung betäubungsmittelrechtlich relevanter Substanzen.
Ziel des Gesetzes ist es, die öffentliche Gesundheit zu schützen und zugleich den medizinisch sinnvollen Einsatz bestimmter Wirkstoffe unter klaren Auflagen zu ermöglichen. Verstöße gegen das BtMG können je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln in Deutschland und bildet die rechtliche Grundlage für deren Herstellung, Zulassung und Abgabe.
Es dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, indem Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten gewährleistet werden sollen.
Das AMG legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel in den Handel gebracht werden dürfen und welche Pflichten Hersteller, Händler und Apotheken dabei einhalten müssen. Auch Fragen zur Verschreibungspflicht, Apothekenpflicht und Überwachung durch Behörden sind im Arzneimittelgesetz klar geregelt. Ziel ist es, Patientinnen vor unwirksamen, gefälschten oder unsicheren Medikamenten zu schützen.
1BP-LSD fällt derzeit in Deutschland weder unter das AMG noch unter das NpSG oder das Betäubungsmittelgesetz. Das heißt: Nach aktuellem Stand (01/2026) kann 1BP-LSD hierzulande legal erworben werden. Der Besitz, Verkauf und Versand der Substanz ist nicht unter Strafe gestellt.
1BP-LSD ist der momentan verfügbare, legale Nachfolger zahlreicher vorangegangener LSD-Derivate wie 1CP-LSD, 1V-LSD oder 1S-LSD.
Auch diese neue LSD-Alternative scheint ein Prodrug zur Grundsubstanz LSD-25 zu sein und könnte potenziell für ähnliche Forschungsvorhaben eingesetzt werden wie seine mittlerweile illegalen Vorgänger.
Wichtig zu bedenken ist allerdings, dass es zu Sicherheit, eventuellen Risiken, unerwünschten Wirkungen, Langzeiteffekten und geeigneten Dosierungen von 1BP-LSD bislang keine verlässliche Studienlage gibt. Wer die Substanz für eigene Forschung einsetzen möchte, sollte dies mit der nötigen Portion Respekt, Verantwortungsbewusstsein und unter Einhaltung gängiger Safer-Use-Regeln tun.
Weil es zum LSD-Derivat 1BP-LSD momentan noch zahlreiche offene Fragen gibt, sind Erfahrungsberichte und Rückmeldungen aus der psychedelischen Gemeinschaft nicht nur hilfreiche Orientierungshilfen, sondern wertvolle Puzzleteile, die zum tieferen Verständnis der Substanz beitragen.
Die Aktualisierungen des NpSG und die danach folgenden Entwicklungen neuer LSD-Derivate ähneln einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen Gesetzgeber und der psychedelischen Community: Sobald eine LSD-Alternative vom Verbot erfasst wird, beginnt in Laboren die Entwicklung und Herstellung neuer, legaler LSD-Alternativen.
Aktuell wurden dank dieser Bestrebungen fähiger Chemiker 1BP-LSD und 1Fe-LSD auf den Markt gebracht, die beide momentan (Stand 01/2026) weder vom NpSG noch vom Arzneimittelgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz erfasst werden und somit legal sind.
Dadurch sind sowohl der Handel und der Versand, als auch der Besitz dieser LSD-Derivate im Moment in Deutschland erlaubt. Für den menschlichen Konsum oder für therapeutische Zwecke sind die Forschungschemikalien jedoch ausdrücklich nicht bestimmt.
Wichtig zu wissen: Die Bundesregierung kann theoretisch jederzeit eine Novelle des NpSG auf den Weg bringen, die 1BP-LSD innerhalb kürzester Zeit verbieten könnte. Wann und ob dies geschehen wird, ist aktuell noch unklar.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich 1BP-LSD aktuell in einer rechtlichen Grauzone bewegt, die es nach jetzigem Stand in Deutschland legal erwerbbar macht. Weder das BtMG noch das AMG oder das NpSG erfassen die Substanz derzeit ausdrücklich, was sie für viele Forschende und Interessierte besonders spannend macht. Gleichzeitig zeigt der Blick auf frühere LSD-Derivate wie etwa 1D-LSD oder 1P-LSD, wie schnell sich diese Ausgangslage durch gesetzliche Anpassungen ändern kann.
Wer sich mit 1BP-LSD beschäftigt, sollte die dynamische Rechtslage daher aufmerksam verfolgen und stets verantwortungsvoll handeln. Letztlich verdeutlicht 1BP-LSD einmal mehr das fortlaufende Spannungsfeld zwischen innovativer Substanzentwicklung und einer Drogenpolitik, die versucht, mit neuen Stoffen Schritt zu halten.