Ist 1Fe-LSD legal? Alles, was du zur Rechtslage dieses LSD-Derivats wissen musst
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Seit dem Verbot von 1S-LSD und 1SB-LSD blicken interessierte Augen aus der Psychonautik-Community auf 1Fe-LSD. Für viele ist die wichtigste Frage: Ist 1Fe-LSD in Deutschland legal?
Da es sich bei 1Fe-LSD um die jüngste Generation von LSD-Derivaten handelt, ist seine rechtliche Einordnung in der Bundesrepublik Deutschland derzeit noch nicht eindeutig abschließend geklärt und bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich.
Die gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Research Chemicals unterliegen einem fortlaufenden Wandel, weshalb nicht jede neu auftauchende Substanz automatisch unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fällt. Auch das Arzneimittelgesetz erfasst solche Substanzen in aller Regel nicht (sofort).
Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand zu 1Fe-LSD und zeigt auf, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind, wenn man sich im Rahmen eigener Forschung mit diesem LSD-Analogon auseinandersetzen will.
Viel Spaß beim Lesen dieses Beitrags!
Hinweis: 1Fe-LSD ist nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt. Alle beschriebenen Inhalte basieren auf wissenschaftlichen Quellen oder subjektiven Erfahrungsberichten und sind nicht als Anleitung oder Empfehlung zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis:
Das sogenannte Betäubungsmittelgesetz regelt, wie der Name vermuten lässt, den Umgang mit Betäubungsmitteln; darunter zählen, neben zahlreichen Drogen, auch bestimmte Medikamente und Pflanzen. Es regelt somit Herstellung, Besitz, Handel, Abgabe und Verschreibung betäubungsmittelrechtlich relevanter Substanzen.
Diese Einordnung dient dem Zweck, den Missbrauch dieser Substanzen einzudämmen und festzulegen, welche Stoffe verboten, verkehrsfähig oder verschreibungsfähig sind. Auf diese Weise soll die öffentliche Gesundheit geschützt werden, ohne den medizinisch indizierten Gebrauch bestimmter Wirkstoffe einzuschränken.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können, abhängig vom Ausmaß des Vergehens, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewertet werden und zu rechtlichen Sanktionen führen. [1]
Das sogenannte Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurde 2016 in Deutschland in Kraft gesetzt, um zeitnah auf den dynamischen Markt der Legal Highs und seine immer neuen Substanzen reagieren zu können. Ziel des Gesetzgebers war es, bestehende Lücken im Betäubungsmittelrecht zu schließen und neue psychoaktive Stoffe schneller regulieren zu können, ohne jede einzelne Substanz separat verbieten zu müssen.
Hierzu werden ganze Stoffgruppen in speziellen Anlagen des NpSG erfasst, die fortlaufend angepasst werden können. Zuständig für diese Anpassungen sind unter anderem das jeweilige Ministerium und nachgeordnete Fachbehörden, die Entwicklungen auf dem Drogenmarkt beobachten und bewerten. Das NpSG ist damit ein zentrales Instrument der deutschen Drogenpolitik, um als Bundesgesundheitsministerium flexibel auf neue Trends und Substanzen zu reagieren. [2, 3]
Das Arzneimittelgesetz (AMG) bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Arzneimitteln in Deutschland: von der Entwicklung, über die Herstellung und Zulassung bis hin zur Abgabe und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln.
Im Fokus des Gesetzes steht der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Durch verbindliche Vorgaben soll sichergestellt werden, dass Arzneimittel bestimmten Qualitätsstandards entsprechen, wirksam sind und keine unvertretbaren Risiken bergen.
Darüber hinaus regelt das AMG, unter welchen Bedingungen Medikamente in Verkehr gebracht werden dürfen und welche Verantwortlichkeiten dabei für Hersteller, Großhändler, Apotheken und andere Beteiligte gelten. Auch Aspekte wie Verschreibungs- und Apothekenpflicht sowie die behördliche Überwachung sind im Arzneimittelgesetz eindeutig festgelegt. Ziel ist es, Verbraucher vor unwirksamen, falsch dosierten, gefälschten oder potenziell gefährlichen Arzneimitteln zu schützen. [4]
1Fe-LSD unterliegt aktuell in Deutschland weder dem Betäubungsmittelgesetz noch dem NpSG oder dem Arzneimittelgesetz. Das bedeutet: Nach momentaner Rechtslage (02/2026) sind Erwerb, Besitz, Verkauf und Versand von 1Fe-LSD straffrei möglich.
Möglich wird dies durch eine spezielle Synthese, bei der dem LSD-Grundgerüst am Indolring eine Ferrocen-Seitenkette angehängt wird. Mit diesem Trick aus der Zauberkiste der Chemie wird dafür gesorgt, dass die entstehenden Produkte, also das 1Fe-LSD, laut geltender Gesetzeslage nicht verboten sind.
Für den menschlichen Konsum ist die Forschungschemikalie allerdings nicht geeignet, da sie keine Zulassung als Lebensmittel hat und auch nicht dementsprechend geprüft wurde.
1Fe-LSD ist, neben 1BP-LSD, das aktuell legal erhältliche LSD-Analogon. Es ersetzt mittlerweile vom NpSG erfasste und damit verbotene LSD-Alternativen wie 1B-LSD, 1P-LSD, 1D-LSD oder 1S-LSD, die sich in der Vergangenheit in der psychonautischen Gemeinschaft aufgrund ihrer LSD-ähnlichen Wirkung großer Beliebtheit erfreuten.
Wie viele LSD-Derivate zuvor, scheint auch 1Fe-LSD ein Prodrug zur Grundsubstanz Lysergsäurediethylamid zu sein. Ausgehend von diesem Prodrug-Konzept könnte 1Fe-LSD für ähnliche Forschungsvorhaben verwendet werden wie die mittlerweile verbotenen LSD-Derivate der Vergangenheit.
Wichtig zu bedenken ist allerdings, dass aufgrund der Neuartigkeit der Substanz zur Sicherheit, möglichen Risiken und Nebenwirkungen, sowie zu Langzeiteffekten und sicheren Dosierungen von 1Fe-LSD bislang keine verlässlichen wissenschaftlichen Daten existieren. Wer plant, die Forschungschemikalie im Rahmen eigener Forschung einzusetzen, sollte dies mit dem gebotenen Respekt, Verantwortungsbewusstsein und unter Beachtung bekannter Safer-Use-Anleitungen tun.
Da rund um das LSD-Derivat 1Fe-LSD derzeit noch zahlreiche Aspekte ungeklärt sind, stellen Erfahrungsberichte und Einschätzungen aus der Psychonautik-Community weit mehr als bloße Orientierungen dar. Sie liefern wichtige Hinweise und ergänzen das Gesamtbild der Substanz um wertvolle Erkenntnisse, die zu einem besseren Verständnis beitragen können.
Die fortlaufenden Anpassungen des NpSG und das anschließende Auftreten neuer LSD-Derivate erinnern stark an ein fortwährendes Wettrennen zwischen Gesetzgeber und psychedelischer Szene. Kaum wird eine bestehende LSD-Variante gesetzlich erfasst, setzen in spezialisierten Laboren bereits Prozesse zur Entwicklung neuer, rechtlich noch zulässiger Alternativen ein.
Im Zuge dieser Dynamik wurden durch die Arbeit von versierten Chemikern Ende 2025 1BP-LSD und 1Fe-LSD vorgestellt. Beide Substanzen sind nach aktuellem Stand (02/2026) weder im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz noch im Arzneimittelgesetz oder im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich aufgeführt und gelten damit derzeit als legal.
Entsprechend sind Handel, Versand sowie der Besitz dieser LSD-Derivate in Deutschland momentan im Rahmen einer Grauzone nicht unter Strafe gestellt. Für den menschlichen Verzehr oder den Einsatz zu therapeutischen Zwecken sind diese Forschungschemikalien jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen und verfügen auch nicht über entsprechende Zulassungen oder Prüfungen.
Zudem sollte berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber jederzeit die Möglichkeit hat, das NpSG durch eine neue Verordnung anzupassen und 1Fe-LSD dadurch vergleichsweise spontan zu verbieten. Ob und wann eine solche gesetzliche Änderung erfolgt, lässt sich derzeit jedoch nicht abschließend beurteilen. Interessierte sollten die Rechtslage jedoch im Auge behalten, um ein in Kraft tretendes Verbot nicht zu verpassen.
Derzeit lässt sich festhalten, dass sich 1Fe-LSD rechtlich in einem nicht eindeutig geregelten Bereich befindet und nach aktueller Rechtslage in Deutschland legal erhältlich ist.
Die Substanz wird bislang weder explizit vom Betäubungsmittelgesetz noch vom Arzneimittelgesetz oder dem NpSG erfasst, was sie für zahlreiche Forschende und Interessierte besonders interessant macht.
Gleichzeitig zeigen die Verbote früherer LSD-Derivate wie 1D-LSD oder 1cP-LSD, dass solche rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit durch gesetzgeberische Maßnahmen verändert werden können. Was heute noch legal ist, kann morgen schon verboten sein.
Vor diesem Hintergrund ist es für Personen, die sich mit 1Fe-LSD befassen, ratsam, die sich fortlaufend verändernde Gesetzeslage im Blick zu behalten und auf einen verantwortungsvollen Umgang zu achten.
1Fe-LSD verdeutlicht, wie bereits andere LSD-Derivate zuvor, das permanente Wettrennen zwischen der Entwicklung neuartiger Substanzen und einer Drogenpolitik, die versucht, ihre Regulierungen zeitnah anzupassen.