Verbot von 1S-LSD, EtMC & NB-DMT: Alles zur neuen Gesetzeslage

Autor: Natascha

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Lesezeit 2 min

Wann kommt das Verbot – und warum?

Aus dem Versuch, Forschungschemikalien mit Hilfe des NpSG zu verbieten,hat sich ein regelrechtes Katz-und-Maus-Spiel ergeben: Chemiker:innen entwickeln immer neue Abwandlungen und Prodrugs bekannter und bereits verbotener Substanzen, mit denen legale Forschung dann wieder möglich ist. Als Gegenreaktion werden regelmäßig Novellen des NpSG veröffentlicht, die weitere Stoffklassen und Derivate verbieten: Genau das wird NB-DMT, 1S-LSD und EtMC betreffen. Ein Verbot gilt noch im September oder spätestens im Oktober als sehr wahrscheinlich. Spätestens nach der finalen Festlegung der Agenda des Bundesrats wird sich zeigen, wann genau das Inkrafttreten erfolgt.

Verbot 1S LSD EtMC NB DMT - Chemielabor

BtMG & NpSG - Was ist das überhaupt?

Was ist das BtMG?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist eines der wichtigsten Drogengesetze in Deutschland. Es regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln – also deren Herstellung, Handel, Verschreibung, Besitz und Konsum.


Das BtMG bestimmt, welche konkreten Substanzen in Deutschland als Betäubungsmittel gelten. Dazu gehören klassische illegale Drogen wie Heroin, LSD oder Ecstasy (MDMA), aber auch bestimmte Medikamente wie Ritalin oder Benzodiazepine, die abhängig machen können.

Das BtMG soll vor allem zwei Dinge bewirken:


  • Gesundheitsschutz: Es soll verhindern, dass Menschen durch unkontrollierten Drogenkonsum Schaden nehmen.

  • Missbrauchsverhinderung: Es soll sichergestellt werden, dass Betäubungsmittel nur zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Auf diese Weise sollen illegaler Drogenhandel und Substanzmissbrauch eingedämmt und gleichzeitig eine sachgemäße Verwendung, zum Beispiel in Medizin und Forschung, ermöglicht werden.

Verbot 1S LSD EtMC NB DMT - Gesetzestext

Was ist das NpSG?

Das 2016 in Deutschland eingeführte „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ ( NpSG) ist ein Ergänzungsgesetz zum BtMG und verfolgt das Ziel, den Umgang mit sogenannten Legal Highs oder Research Chemicals zu regeln, die bis dahin in einer rechtlichen Grauzone lagen. Dadurch sollen insbesondere Minderjährige vor NPS (neuen psychoaktiven Stoffen) geschützt werden.


Während das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) konkrete Substanzen wie LSD, MDMA oder Psilocybin verbietet, funktioniert das NpSG nach einem anderen Prinzip: Es verbietet ganze Stoffgruppen (z. B. synthetische Cannabinoide oder Phenethylamine) auf einmal. Damit sollen ständig neu entwickelte Varianten von Designerdrogen nicht mehr sofort wieder als „legal“ verkauft werden können.

Dabei gilt:


  • Herstellung, Handel, Verabreichung und Weitergabe von Substanzen, die unter das NpSG fallen, sind strafbar.

  • Besitz zum Eigengebrauch wird in Deutschland zwar nicht strafrechtlich verfolgt, kann aber zu polizeilichen Maßnahmen führen.

  • Import und Vertrieb sind untersagt – egal ob online oder offline.
Verbot 1S LSD EtMC NB DMT - Tabletten

Welche Konsequenzen hat das Verbot für Forschende?

Folgen für den Handel und Verkauf

Das NpSG verbietet den Handel mit und den Verkauf von Substanzen, die es umfasst. Das bedeutet, dass Forschende ab dem Inkrafttreten der neuen NpSG-Anlage kein 1S-LSD, NB-DMT oder EtMC mehr kaufen können, weil Shops ab dann der Weiterverkauf untersagt ist. Auch die Einfuhr dieser Stoffe zum Eigengebrauch, beispielsweise aus ausländischen Onlineshops, ist ab dann strafbar. 

Folgen für Forschungsvorhaben und Besitz

Die gute Nachricht: Auch nach dem Verbot der Substanzen steht ihr Besitz nicht unter Strafe, sodass verantwortungsbewusste Forschungsvorhaben mit diesen research chemicals weiterhin straffrei umgesetzt werden können. Wichtig zu beachten ist, dass die Weitergabe, beispielsweise an befreundete Forschende, nicht mehr erlaubt ist. 

Ist der Besitz von NpSG-Substanzen strafbar?

Der Besitz zum Eigengebrauch ist nach dem NpSG nicht strafbar – im Gegensatz zum BtMG. Allerdings können Polizei und Staatsanwaltschaft Substanzen, die unter das NpSG fallen, beschlagnahmen, und es können weitere Konsequenzen folgen (z. B. Probleme mit der Führerscheinstelle).

Verbot 1S LSD EtMC NB DMT - Polizist

Natascha

ist Philologin und Archäologin und fasziniert davon, wie psychedelische Substanzen seit Jahrhunderten die menschlichen Kulturgeschichte beeinflussen. Später führte sie ihr Weg ins Psychologiestudium, wo ihre Neugier auf die therapeutischen Möglichkeiten von Psychedelika noch stärker wurde. Heute begeistert sie vor allem die Frage, welches Potenzial diese besonderen Moleküle für Therapien, Wachstum, Selbstentfaltung und die Entwicklung unserer Persönlichkeit bereithalten.

Quellen