Nachweisbarkeit von 1BP-LSD: Im Visier der Drogentests - MODERNmind | Psychedelics & Retreats für dein Wohlbefinden

Nachweisbarkeit von 1BP-LSD: Im Visier der Drogentests

Written by: Prof. Feelgood

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Die Frage nach der Nachweisbarkeit psychoaktiver Substanzen gewinnt spätestens dann an Bedeutung, wenn Drogentests ins Spiel kommen: sei es im Straßenverkehr, im beruflichen Kontext oder aus forensischem Interesse. Mit dem Auftauchen neuer LSD-Derivate wie 1BP-LSD stellt sich dabei für viele eine zentrale Frage: Lassen sich diese Molekülvarianten überhaupt nachweisen? Und falls ja, mit welchen Tests, in welchem Zeitraum und mit welchen Konsequenzen?


Während Standard-Drogentests bei klassischen Substanzen klare Antworten liefern, wird die Lage bei LSD-Prodrugs schnell komplex. Denn was im Körper tatsächlich nachgewiesen wird, ist oft nicht die ursprünglich eingenommene Verbindung, sondern ihr Stoffwechselprodukt. Genau hier beginnt eine Grauzone, die sowohl medizinisch als auch juristisch spannend ist.


Der folgende Artikel beleuchtet, wie 1BP-LSD im Körper verstoffwechselt wird, warum herkömmliche Drogentests meist ins Leere laufen und welche Herausforderungen sich daraus für die forensische Praxis ergeben.


Hinweis: 1BP-LSD ist nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt. Alle beschriebenen Inhalte basieren auf wissenschaftlichen Quellen oder subjektiven Erfahrungsberichten und sind nicht als Anleitung oder Empfehlung zu verstehen.

Nachweisbarkeit von 1BP-LSD

Die Spuren im Körper: Metabolismus von 1BP-LSD

Um die Nachweisbarkeit einer Substanz zu verstehen, muss man zunächst ihren Weg durch den Körper und ihre Umwandlung nachvollziehen – ihren Metabolismus. Wie bereits andere LSD-Derivate zuvor, ist auch 1BP-LSD vermutlich ein Prodrug, dessen Reise im Körper in zwei Hauptetappen verläuft.

Nachweisbarkeit von 1BP-LSD
Chemische Strukturformel von 1BP-LSD

Stufe 1: Die Umwandlung zum Wirkstoff

Der primäre und wichtigste Schritt ist die Abspaltung des borhaltigen Heterozyklus vom LSD-Grundgerüst, wodurch das aktive LSD-Molekül freigesetzt wird. Studien mit ähnlichen N1-substituierten LSD-Analoga zeigen, dass körpereigene Enzyme diesen Prozess rasch und effizient durchführen. Ab diesem Punkt verläuft der Stoffwechselweg identisch mit dem von herkömmlichem LSD.

Stufe 2: Der Abbau von LSD

Sobald LSD in den Körper gelangt ist, wird es hauptsächlich in der Leber durch Enzyme abgebaut. Diese Enzyme verändern das LSD-Molekül durch chemische Reaktionen wie Hydroxylierung (Anlagerung einer Hydroxygruppe) und N-Dealkylierung (Entfernung von Methyl- oder Ethylgruppen).


Dabei entstehen verschiedene Stoffwechselprodukte, sogenannte Metaboliten. Für forensische Analysen ist 2-Oxo-3-hydroxy-LSD (O-H-LSD) der wichtigste Metabolit. Dieser wird über einen längeren Zeitraum im Urin ausgeschieden und ist daher das Hauptzielmolekül bei Drogentests. O-H-LSD dient als eindeutiger Nachweis für den Konsum von LSD oder dessen Vorläufersubstanzen im Körper.

Nachweisbarkeit von 1BP-LSD
Chemische Strukturformel von LSD

Standard- vs. Spezialtests: Warum ein normaler Test nichts anzeigt

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum betrifft die Nachweisbarkeit in Standard-Drogentests, wie sie beispielsweise bei Einstellungsuntersuchungen oder Verkehrskontrollen zum Einsatz kommen. LSD und seine Analoga sind mit gängigen Standard-Screening-Panels nicht nachweisbar.

Die Gründe dafür sind rein pragmatischer Natur:


  • Extreme Potenz: Lysergsäurediethylamid ist eine äußerst potente Substanz, die in Mikrogramm-Dosen eingenommen wird. Dies führt zu extrem niedrigen Konzentrationen der Substanz und ihrer Metaboliten in Urin oder Blut (oft im Piko- bis Nanogrammbereich pro Milliliter). Diese Werte liegen weit unter denen häufig konsumierter Drogen wie Cannabis, Kokain oder Amphetaminen, was den Nachweis nur mit hochsensiblen und teuren Testverfahren ermöglicht.


  • Geringe Prävalenz: Der Konsum von LSD ist im Vergleich zu anderen Drogen relativ gering. Daher wäre ein routinemäßiges Screening für die meisten Anwendungsfälle nicht kosteneffektiv.


Um LSD nachzuweisen, muss ein spezifischer Test angefordert werden. Dieser Prozess verläuft typischerweise zweistufig:


1. Screening-Test: Ein erster Vortest, meist ein Immunoassay (wie der EMIT-II-Test), wird verwendet, um eine Probe schnell auf das Vorhandensein von LSD-ähnlichen Molekülen zu überprüfen. Diese Tests basieren auf Antikörpern, die an die Zielsubstanz binden. Sie sind schnell und relativ günstig, aber anfällig für falsch-positive Ergebnisse.


2. Bestätigungstest: Ein positives Ergebnis im Screening-Test muss immer durch eine hochspezifische Methode bestätigt werden. Hier kommen Verfahren wie die Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) oder, noch häufiger, die Flüssigchromatographie-Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) zum Einsatz. Diese Methoden können Moleküle anhand ihrer exakten Masse und ihres Fragmentierungsmusters eindeutig identifizieren und quantifizieren. Sie sind der Goldstandard in der forensischen Toxikologie und können selbst winzigste Spuren von LSD und seinem Hauptmetaboliten O-H-LSD sicher nachweisen.

Das Zeitfenster der Nachweisbarkeit

Die Dauer, über die 1BP-LSD bzw. seine Metaboliten nachweisbar sind, hängt stark von der Art der entnommenen Probe ab. Jede Probenart bietet ein anderes „diagnostisches Fenster“ und eignet sich für unterschiedliche Fragestellungen.


  • Blut: Das Nachweisfenster im Blut ist sehr kurz. LSD selbst ist nur für etwa 6 bis 12 Stunden nach der Einnahme nachweisbar. Bluttests eignen sich daher hauptsächlich zur Feststellung einer akuten Intoxikation, beispielsweise nach einem Unfall oder im Rahmen klinischer Studien, sind aber für den Nachweis eines länger zurückliegenden Konsums ungeeignet.


  • Urin: Urinproben sind die am häufigsten verwendeten Grundlagen für Drogentests. Da der Hauptmetabolit O-H-LSD in größeren Mengen und länger als die Muttersubstanz ausgeschieden wird, ist das Nachweisfenster hier deutlich länger. LSD und seine Metaboliten können im Urin bis zu 5 Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden.


  • Haare: Für den Nachweis eines langfristigen oder wiederholten Konsums ist die Haaranalyse die Methode der Wahl. Wenn Drogen im Körper zirkulieren, werden sie in die wachsenden Haarfollikel eingelagert. Da Haare durchschnittlich etwa 1 cm pro Monat wachsen, kann eine 3 cm lange Haarprobe Aufschluss über den Konsum der letzten drei Monate geben. Theoretisch ist der Nachweis so lange möglich, wie das Haar vorhanden ist. Die Substanz wird jedoch erst nach etwa 2-3 Wochen nach dem Konsum in den aus der Kopfhaut herausgewachsenen Haaren nachweisbar.


Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zeitfenster lediglich Richtwerte darstellen. Die Nachweisbarkeit kann von verschiedenen individuellen Faktoren beeinflusst werden, wie der Dosis, der Konsumhäufigkeit, dem Stoffwechsel, dem Körpergewicht, dem Alter, dem Gesundheitszustand (insbesondere der Leber- und Nierenfunktion) sowie dem Flüssigkeitshaushalt oder dem Gebrauch von Medikamenten.

Nachweisbarkeit von 1BP-LSD

Eine forensische Herausforderung: LSD oder 1BP-LSD?

Die Existenz legaler Prodrugs wie 1BP-LSD oder 1S-LSD stellt die forensische Toxikologie vor ein erhebliches Dilemma. Da 1BP-LSD im Körper zu LSD und anschließend zu dessen Metaboliten (wie O-H-LSD) abgebaut wird, liefert ein Standard-LSD-Drogentest, der auf LSD oder O-H-LSD abzielt, ein positives Ergebnis – unabhängig davon, ob die ursprünglich konsumierte Substanz das illegale LSD oder das (derzeit) legale 1BP-LSD war.


Dies führt zu einer Situation, in der die getestete Person die Beteiligung glaubhaft abstreiten kann, da eindeutige Beweise fehlen. Sie könnte behaupten, eine in Deutschland legale Forschungschemikalie konsumiert zu haben, was ein forensisches Standard-Labor nicht widerlegen könnte. Dies erschwert die rechtliche Unterscheidung zwischen dem Konsum legaler und illegaler Substanzen erheblich.


Um eine eindeutige Differenzierung vorzunehmen, wäre ein weitaus komplexerer analytischer Ansatz erforderlich. Man müsste gezielt nach den einzigartigen Metaboliten von 1BP-LSD suchen. Diese spezifischen Prodrug-Metaboliten sind jedoch wahrscheinlich nur in sehr geringen Konzentrationen und nur für eine sehr kurze Zeit nach der Einnahme vorhanden, bevor die vollständige Umwandlung zu LSD erfolgt. 


Die Entwicklung und Validierung solcher hochspezifischer Tests ist aufwendig und teuer und wird in der Routinediagnostik nicht durchgeführt.

Diese forensische Grauzone ist ein direktes Resultat des Katz-und-Maus-Spiels rund um die Herstellung von 1BP-LSD und ähnlichen LSD-Alternativen. Solange Chemiker neue Analoga schneller entwickeln können, als die Forensik spezifische Nachweisverfahren etabliert, bleibt die juristische Verfolgung des Konsums auf Basis von Drogentests eine Herausforderung.

Nachweisbarkeit von 1BP-LSD

Fazit

Zusammenfassend zeigt sich, dass die Nachweisbarkeit von 1BP-LSD deutlich komplexer ist, als es auf den ersten Blick erscheint.

Ein normaler Urintest, wie er bei einem Drogenschnelltest durchgeführt wird, ist nicht in der Lage, 1BP-LSD-Konsum oder andere LSD-Prodrugs nachzuweisen. Übliche Drogenscreenings testen in aller Regel nicht einmal auf illegale LSD-Produkte.


Erst spezialisierte, forensische Analysen können über den Nachweis von LSD-Metaboliten Rückschlüsse auf einen Konsum liefern – allerdings ohne eindeutig zwischen illegalem LSD und legalen Vorläufersubstanzen unterscheiden zu können. Genau diese fehlende Differenzierbarkeit macht LSD-Prodrugs wie 1BP-LSD zu einer besonderen Herausforderung für Toxikologie, Rechtsprechung und Regulierung.

Nachweisbarkeit von 1BP-LSD

Quellen

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Prof. Feelgood

ist ein emeritierter Universitätsprofessor. Nach einer internationalen Karriere in Forschung, Lehre und akademischer Leitung widmet er sich heute der Aufklärung über Psychedelika – mit besonderem Fokus auf ihre chemischen Grundlagen, kulturellen Hintergründe sowie auf einen verantwortungsvollen Umgang. Dabei verbindet er "Harm Reduction" mit dem Prinzip persönlicher Verantwortung, um Risiken zu minimieren und die Potenziale dieser Substanzen sicher nutzbar zu machen.